KESSPROMOTIONPromoterportal

Datenschutz

Datenschutzhinweise zum Promoterportal

Diese Hinweise erklären, welche personenbezogenen Daten die KESS PROMOTION GmbH im Promoterportal verarbeitet, warum, wie lange und welche Rechte du hast. Sie gelten für alle Personen mit einem Zugang zum Portal. Stand: 14. Oktober 2026.

1. Verantwortlicher

KESS PROMOTION GmbH, Theodorstraße 3, 30827 Garbsen, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Filips. Telefon 05131 705555, E-Mail email@kess-promotion.de. Registergericht Amtsgericht Hannover, HRB 110902.

Ein Datenschutzbeauftragter ist gesetzlich nicht bestellt. Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz ist die Geschäftsführung unter den genannten Kontaktdaten.

2. Wofür das Portal da ist

Das Portal dient der Verwaltung von Personal auf Einsatzbasis: Wir erheben die Angaben, die wir für den Arbeitsvertrag, die Lohnabrechnung und die gesetzlichen Meldungen brauchen (Datenstammblatt), wir bewahren die dafür nötigen Nachweise auf (Dokumente), wir nehmen gemeldete Arbeitszeiten entgegen und prüfen sie (Stundenmeldungen), und wir stellen dir deine Lohnabrechnungen bereit. Zusätzlich nutzen wir einsatzbezogene Angaben (zum Beispiel Konfektionsgröße, Sprachkenntnisse, Einsatzgebiete), um dich für passende Einsätze einzuplanen.

3. Rechtsgrundlagen

  • Anbahnung und Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 1 BDSG): Stammdaten, Abrechnungsdaten, Nachweise, Stundenmeldungen, Lohnabrechnungen, Einsatzplanung.
  • Gesetzliche Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO): Meldungen zur Sozialversicherung, Lohnsteuer, Aufbewahrungspflichten nach Steuer- und Sozialversicherungsrecht, Nachweispflichten nach dem Infektionsschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz.
  • Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): Sicherheit des Portals, Schutz vor unbefugtem Zugriff, Nachweis von Zugriffen auf deine Daten, Abwehr von Missbrauch. Unser Interesse ist, dass nur befugte Personen Zugriff haben und wir das belegen können. Diese Verarbeitung ist auf das Nötige beschränkt.
  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 2 BDSG): Dein Foto im Stammblatt. Es ist freiwillig, dein Stammblatt ist auch ohne Foto vollständig, und dir entstehen ohne Foto keine Nachteile. Wir verwenden es ausschließlich intern, damit das Team dich bei der Einsatzplanung und vor Ort wiedererkennt. Es wird nicht an Auftraggeber weitergegeben, nicht veröffentlicht und nicht für Werbung genutzt. Du kannst die Einwilligung jederzeit widerrufen, indem du das Foto im Portal löschst; es wird dann sofort entfernt. Spätestens mit dem Ende der Zusammenarbeit löschen wir es von uns aus.
  • Einwilligung in ein Profilbild (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 2 BDSG): Unter „Mein Konto“ kannst du ein Profilbild speichern. Es ist freiwillig, dir entstehen ohne Profilbild keine Nachteile. Dein Browser schneidet das gewählte Foto auf den Ausschnitt zu, den du festlegst; nur dieser Ausschnitt wird gespeichert, ohne Aufnahmeort und Gerätedaten. Das Profilbild sehen du selbst und die Personen bei uns, die Zugänge verwalten, zum Beispiel in Listen und auf deiner Seite im Adminbereich. Es wird nicht an Auftraggeber weitergegeben, nicht veröffentlicht und nicht für Werbung genutzt. Du kannst es jederzeit unter „Mein Konto“ entfernen; es wird dann sofort gelöscht, spätestens mit dem Ende der Zusammenarbeit.
  • Einwilligung in WhatsApp-Erinnerungen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 2 BDSG): Auf deinen Wunsch schicken wir Erinnerungen zusätzlich zur E-Mail per WhatsApp. Du schaltest sie unter „Mein Konto“ oder über die einmalige Frage auf der Startseite des Portals ein und unter „Mein Konto“ jederzeit wieder ab. Ohne Einwilligung bekommst du alle Erinnerungen wie bisher per E-Mail, dir entstehen keine Nachteile.
  • Besondere Kategorien (Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 3 BDSG): Das Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz) ist ein Gesundheitsdatum. Wir verarbeiten es nur, weil es für Einsätze mit Lebensmitteln gesetzlich verlangt wird. Beim Hochladen bestätigst du zusätzlich ausdrücklich, dass du diesen Nachweis freiwillig bereitstellst (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Diese Einwilligung kannst du jederzeit widerrufen, indem du das Dokument im Portal löschst, auch nach der Prüfung, oder dich an uns wendest; die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Ohne diesen Nachweis planen wir dich nur für Einsätze ohne Lebensmittelkontakt ein.
  • Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 3 BDSG): Diese Frage stellen wir im Stammblatt nur, wenn unser Steuerbüro die Lohnsteuer für kurzfristige Beschäftigungen pauschal abführt und die Kirchensteuer dabei nach deiner tatsächlichen Zugehörigkeit berechnet (§ 40a EStG, Kirchensteuer bei Pauschalierung). In allen anderen Fällen erhält das Steuerbüro dein Kirchensteuermerkmal automatisch über den elektronischen Abruf der Lohnsteuermerkmale (ELStAM), und die Frage erscheint nicht. Die Antwort ist freiwillig, wird verschlüsselt gespeichert, ausschließlich für die Lohnabrechnung verwendet und nur dem Steuerbüro mitgeteilt.

4. Welche Daten wir verarbeiten

Zugangsdaten

E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname, Personalnummer, Passwort (ausschließlich als Hash), auf Wunsch das Geheimnis für den zweiten Faktor (verschlüsselt) und Ersatzcodes (als Hash), Zeitpunkt der Einladung, Aktivierung und letzten Anmeldung, auf Wunsch der Zeitpunkt deiner Einwilligung in WhatsApp-Erinnerungen, außerdem wann du die Frage danach auf der Startseite beantwortet hast, damit sie nicht erneut erscheint. Auf Wunsch ein Profilbild mit dem Zeitpunkt des Speicherns und der Fassung des Einwilligungstexts.

Datenstammblatt

Für die Meldung zur Sozialversicherung und die Lohnabrechnung (Pflichtangaben): Name, Geburtsname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Mobilnummer; die Art der Zusammenarbeit (kurzfristige Beschäftigung oder Selbständigkeit mit Gewerbeschein). Nur bei kurzfristiger Beschäftigung zusätzlich: dein Status neben der Beschäftigung, die Arbeitstage kurzfristiger Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern im laufenden Kalenderjahr, weitere Beschäftigungen, Steuerliche Identifikationsnummer und ob es sich um dein Haupt- oder ein Nebenarbeitsverhältnis handelt (für den Abruf deiner Lohnsteuermerkmale), das Bundesland deines Wohnsitzes, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse und Versicherungsart, höchster Schulabschluss und höchster beruflicher Abschluss (Tätigkeitsschlüssel). Bei kurzfristiger Beschäftigung außerdem IBAN, bei Bedarf BIC und abweichender Kontoinhaber, für die Überweisung des Lohns. Bei Selbständigkeit sind diese Angaben freiwillig und dienen der Überweisung deiner Rechnungsbeträge.

Freiwillige Angaben für die Einsatzplanung: Konfektionsgröße, Körpergröße, Sprachkenntnisse, Führerschein, Anreise mit eigenem Pkw, Einsatzgebiete, Verfügbarkeit und ein Foto. Diese Angaben sind im Portal als freiwillig gekennzeichnet, zählen nicht zur Vollständigkeit des Stammblatts, gehen nicht an das Lohnbüro und werden mit dem Ende der Zusammenarbeit gelöscht.

Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, IBAN und, falls abgefragt, die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft werden verschlüsselt gespeichert. Jede Änderung wird mit Zeitpunkt festgehalten, sensible Werte dabei nur maskiert.

Dokumente

Von dir hochgeladene Nachweise (zum Beispiel Ausweisdokument, Versicherungsnummernachweis, Bescheinigung der Krankenkasse, Aufenthaltstitel bei Staatsangehörigkeit außerhalb von EU, EWR und Schweiz, Gesundheitszeugnis, Studienbescheinigung) mit Dateiname, Größe, Prüfsumme, Gültigkeitsdatum, Prüfstatus, Hinweis der Prüfung und dem Ergebnis der Virenprüfung. Die Dateien werden verschlüsselt gespeichert; Metadaten aus Fotos im Format JPEG und PNG (Aufnahmeort, Gerät) werden vor der Speicherung entfernt. Eine als PDF hochgeladene Datei wird unverändert gespeichert; wenn du ein Dokument mit dem Handy scannst, bleiben die Angaben erhalten, die deine Scan-App hineinschreibt.

Stundenmeldungen

Datum, Beginn, Ende, Pause, berechnete Nettoarbeitszeit, Einsatz, Bemerkung, Status der Prüfung und Begründung, Korrekturen mit Bezug auf die ursprüngliche Meldung.

Vergütung je Einsatz

Zu jedem Einsatz, dem du zugeordnet bist: deine Tätigkeit, der mit dir vereinbarte Stundenlohn und eine etwaige Fahrtkostenpauschale mit deiner Rolle (Fahrer oder Beifahrer); die Pauschale wird je Einsatztag mit freigegebenen Stunden abgerechnet. Stellst du als Selbständige oder Selbständiger Rechnungen, zusätzlich der Rechnungsbetrag je Einsatz und ob und wann er bezahlt wurde. Du siehst Tätigkeit, Stundenlohn und Pauschale beim Stundenmelden und unter Meine Einsätze; ändern kann die Angaben nur KESS PROMOTION.

Einsatzplan

Zu einem Einsatz, dem du zugeordnet bist, kann KESS PROMOTION festhalten, an welchen Tagen du eingeplant bist. Das dient der Planung und dem Abgleich mit deinen Stundenmeldungen; gesperrt wird dadurch nichts. Du siehst deine Tage unter Meine Einsätze. Die Tage werden mit der Zuordnung zum Einsatz gelöscht, spätestens mit der Vergütung je Einsatz.

Auslagen

Von dir eingereichte Auslagen (Hotel, Kurtaxe, Auslagen laut Beleg; bis September 2026 auch Fahrtkosten) mit Datum, Betrag, Einsatz, Beschreibung, Belegdatei mit Prüfsumme, Prüfstatus und Begründung. Die Prüfsumme dient dazu, denselben Beleg nicht zweimal abzurechnen. Belege werden verschlüsselt gespeichert; Metadaten aus Fotos im Format JPEG und PNG (Aufnahmeort, Gerät) werden vor der Speicherung entfernt. Eine als PDF hochgeladene Datei wird unverändert gespeichert; wenn du ein Dokument mit dem Handy scannst, bleiben die Angaben erhalten, die deine Scan-App hineinschreibt.

Rahmenvertrag

Deine jährliche elektronische Unterschrift unter den Rahmenvertrag: die unterschriebene Fassung, dein eingetippter Name, Zeitpunkt, IP-Adresse, Browserkennung, eine Prüfsumme der Vertragsdatei und das Ende der Gültigkeit. Enthält die Vorlage Felder für Name und Datum, setzt das Portal beim Öffnen deinen Namen, die Anrede aus deinem Stammblatt (Herr oder Frau, sonst keine) und das Datum ein; mit der Unterschrift werden diese Angaben und eine Prüfsumme deiner persönlichen Fassung gespeichert. Diese Angaben dienen dem Nachweis, dass und welche Fassung du unterschrieben hast; sie lassen sich nachträglich nicht ändern.

Lohnabrechnungen

Deine Lohnabrechnungen als PDF, Abrechnungsmonat, Zeitpunkt der Bereitstellung und des ersten Abrufs. Auf Wunsch von KESS PROMOTION kann für deine Abrechnungen ein zusätzliches PDF-Kennwort hinterlegt sein; es wird verschlüsselt gespeichert und dir telefonisch mitgeteilt.

Protokoll- und Sitzungsdaten

Zeitpunkt, IP-Adresse und Browserkennung bei Anmeldung, Abmeldung, Fehlversuchen und bei jedem Zugriff auf personenbezogene Daten (auch durch Administratoren, zum Beispiel wenn dein Stammblatt angesehen oder ein Dokument heruntergeladen wird). Diese Einträge dienen der Sicherheit und dem Nachweis und werden nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ausgewertet. Der Webserver speichert Zugriffe mit gekürzter IP-Adresse (die letzten Stellen werden entfernt) für höchstens 14 Tage.

Benachrichtigungen

Zu jeder E-Mail, die das Portal an dich schickt (Einladung, Prüfergebnis, Erinnerung, Abrechnung, Sicherheitshinweis), speichern wir Typ, Empfängeradresse, Betreff, Zeitpunkt und einen etwaigen Zustellfehler, nicht den Inhalt. Zu jeder WhatsApp-Erinnerung entsprechend Typ, Mobilnummer, Name der Vorlage, Zeitpunkt und einen etwaigen Fehler.

5. Pflicht zur Bereitstellung

Die Angaben im Datenstammblatt und die Pflichtnachweise brauchen wir, um dich beschäftigen und abrechnen zu dürfen. Ohne sie können wir dich nicht für Einsätze einplanen. Die einsatzbezogenen Angaben (Sprachen, Führerschein, Fahrzeug, Einsatzgebiete, Verfügbarkeit, Körpergröße) sind freiwillig; sie helfen uns, passende Einsätze zu finden. Der zweite Faktor ist für dich freiwillig.

6. Wer deine Daten erhält

  • Lohnbüro und Steuerberatung der KESS PROMOTION GmbH: Stammdaten, Abrechnungsdaten, freigegebene Stunden mit Stundenlohn und freigegebene Auslagen für die Lohnabrechnung.
  • Sozialversicherungsträger, Krankenkassen, Minijob-Zentrale, Finanzverwaltung: gesetzliche Meldungen.
  • IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur: Betrieb des Servers (Hosting) und Versand der E-Mails, als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Der Server steht in einem Rechenzentrum von IONOS in Spanien, also in der Europäischen Union; eine Übermittlung in ein Drittland findet dafür nicht statt.
  • Technischer Dienstleister: Wartung des Portals durch die beauftragte Agentur auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags; Zugriff auf Echtdaten nur, soweit für die Fehlerbehebung nötig, und protokolliert.
  • WhatsApp (Meta Platforms Ireland Ltd.): nur mit deinem Einverständnis, in zwei Fällen. Hast du WhatsApp-Erinnerungen eingeschaltet, schickt das Portal Erinnerungen zusätzlich zur E-Mail über die WhatsApp Business Platform; dabei erhält Meta deine Mobilnummer aus dem Stammblatt, deinen Vornamen, den Anlass der Erinnerung und bei ablaufenden Nachweisen das Datum. Welcher Nachweis abläuft, steht nur in der E-Mail. Außerdem kann dich eine mitarbeitende Person auf deinen Wunsch über einen vorbereiteten Chat anschreiben; dann erhält Meta auch den Nachrichtentext. Meta kann Daten in die USA übermitteln (Angemessenheitsbeschluss für das EU-US Data Privacy Framework). Antworten auf die Erinnerungen liest das Portal nicht.

Es findet keine Weitergabe zu Werbezwecken statt. Außerhalb der freiwilligen WhatsApp-Nachrichten werden keine Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union übermittelt. Im Browser werden keine externen Dienste geladen; Schriften und Skripte liefert das Portal selbst aus.

7. Wie lange wir Daten speichern

DatenSpeicherdauer
Auslagen mit Belegen, Vergütung je EinsatzWie die Stundenmeldungen sechs Kalenderjahre, weil sie zu den Entgeltunterlagen gehören (§ 28f SGB IV). Belege werden nach Ablauf der Frist automatisch gelöscht.
Unterschriften unter den RahmenvertragSolange der Zugang besteht; mit dem archivierten Zugang nach Ablauf von dessen Frist gelöscht.
Datenstammblatt (Pflichtangaben), StundenmeldungenFür die Dauer der Zusammenarbeit und danach sechs Kalenderjahre, weil sie zu den Lohn- und Entgeltunterlagen gehören (§ 41 Abs. 1 EStG, § 28f SGB IV; Stundenmeldungen zusätzlich nach § 17 Mindestlohngesetz). Der Zugang wird nach dem Ende der Zusammenarbeit archiviert, du kannst dich dann nicht mehr anmelden; die Daten werden nach Ablauf der Frist automatisch gelöscht.
Einwilligung in WhatsApp-ErinnerungenBis zu deinem Widerruf unter „Mein Konto“, spätestens bis zum Ende der Zusammenarbeit (Archivierung des Zugangs).
Freiwillige Einsatzangaben und FotoMit dem Ende der Zusammenarbeit (Archivierung des Zugangs) sofort gelöscht, das Foto außerdem jederzeit auf deinen Widerruf.
ProfilbildBis du es unter „Mein Konto“ entfernst, spätestens bis zum Ende der Zusammenarbeit (Archivierung des Zugangs); dann sofort gelöscht.
AusweisdokumentBis drei Monate nach dem Ablaufdatum des Ausweises (danach bitten wir um das aktuelle Dokument). Die Kopie dient nur der Feststellung deiner Identität.
Aufenthaltstitel, GesundheitszeugnisBis zwölf Monate nach dem Ablaufdatum; den Aufenthaltstitel bewahren wir während der Beschäftigung auf, wie § 4a Abs. 5 Aufenthaltsgesetz es verlangt.
Versicherungsnummernachweis, Krankenkassenbescheinigung, StudienbescheinigungWie die Lohnunterlagen sechs Kalenderjahre, weil sie Teil der Entgeltunterlagen sind (§ 8 Beitragsverfahrensverordnung).
Lohnabrechnungen im PortalAcht Jahre nach Ende des Kalenderjahres der Abrechnung, weil sie Buchungsbelege sind (§ 147 Abs. 3 AO). Führt unser Steuerbüro das Archiv, verkürzen wir die Frist im Portal auf zwei Jahre und passen diese Hinweise an. Bitte lade deine Abrechnungen herunter und bewahre sie selbst auf.
Zugangsdaten und ZugangBis zum Ende der Zusammenarbeit; danach wird der Zugang archiviert und mit den Lohnunterlagen nach sechs Kalenderjahren gelöscht, sofern nicht einzelne Belege (Lohnabrechnungen) noch länger aufzubewahren sind. Eine Einladung, die nie angenommen wurde, wird mit derselben Frist ab der Einladung gelöscht.
ZugriffsprotokollZwölf Monate, danach automatisch gelöscht.
BenachrichtigungsprotokollSechs Monate, danach automatisch gelöscht.
SitzungsdatenBis zum Ablauf der Sitzung (spätestens zwölf Stunden, nach 60 Minuten ohne Aktivität), Reste werden nach 30 Tagen entfernt.
Gemerkte Geräte30 Tage ab dem Merken; früher, wenn du sie unter „Mein Konto“ vergisst, dein Passwort änderst oder den zweiten Faktor neu einrichtest oder abschaltest.
Webserver-ZugriffsprotokollIP-Adressen nur gekürzt (die letzten Stellen werden entfernt); die Dateien werden nach spätestens 14 Tagen gelöscht.

Nach Ablauf der Fristen werden die Daten durch einen automatischen Löschlauf entfernt. Solange eine Frist noch nicht abgelaufen ist, wird dein Zugang archiviert; du kannst dich dann nicht mehr anmelden, deine Daten sind aber weiter gespeichert.

8. Cookies und Technik

Das Portal setzt ein technisch notwendiges Sitzungscookie für die Anmeldung (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Es enthält nur eine zufällige Kennung, kein Passwort, und wird beim Abmelden gelöscht. Nur wenn du beim Code aus der Authenticator-App „Dieses Gerät 30 Tage merken“ anhakst, kommt ein zweites Cookie hinzu, ebenfalls nur mit einer zufälligen Kennung: Es erkennt dein Gerät 30 Tage lang wieder, damit dort dein Passwort genügt, und lässt sich unter „Mein Konto“ jederzeit vergessen (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Dazu speichern wir den Zeitpunkt des Merkens und der letzten Nutzung, den Ablauf und die Browserkennung. Es gibt keine Analyse-, Werbe- oder Drittanbieter-Cookies und keine Nachverfolgung. Die Verbindung ist durchgehend verschlüsselt (TLS).

9. Wie wir deine Daten schützen

  • Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, IBAN und das Geheimnis für den zweiten Faktor sind in der Datenbank verschlüsselt; hochgeladene Dokumente sind jeweils einzeln verschlüsselt gespeichert.
  • Dokumente liegen außerhalb des Webverzeichnisses und sind nur über zeitlich begrenzte, an deine Anmeldung gebundene Links abrufbar.
  • Zugriffsrechte gelten auch in der Datenbank selbst: Ein Promoter kann technisch nur die eigenen Daten lesen.
  • Passwörter werden nur als Argon2id-Hash gespeichert; Anmeldeversuche sind begrenzt; für Administratoren ist der zweite Faktor Pflicht.
  • Jeder Zugriff auf deine Daten wird protokolliert; du kannst diese Einträge über den Datenexport selbst einsehen.
  • Tägliche verschlüsselte Sicherungen, Wiederherstellung dokumentiert und geprobt.

10. Deine Rechte

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO): Unter „Mein Konto“ kannst du jederzeit alle über dich gespeicherten Daten als Datei herunterladen.
  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Angaben im Stammblatt kannst du selbst ändern; Name und E-Mail-Adresse des Zugangs ändern wir für dich.
  • Löschung (Art. 17 DSGVO): Unter „Mein Konto“ kannst du die Löschung beantragen. Wir löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; ansonsten wird der Zugang archiviert und nach Ablauf der Frist gelöscht.
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Der Datenexport liefert deine Daten in einem maschinenlesbaren Format.
  • Widerspruch (Art. 21 DSGVO) gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen, aus Gründen, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben.
  • Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft: das Foto und das Gesundheitszeugnis löschst du dafür selbst im Portal, auch nach der Prüfung, das Profilbild entfernst und WhatsApp-Erinnerungen schaltest du unter „Mein Konto“ ab, oder du wendest dich an uns.
  • Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO): Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Telefon 0511 120-4500, E-Mail poststelle@lfd.niedersachsen.de.

Für alle Anfragen genügt eine Nachricht an email@kess-promotion.de oder ein Anruf unter 05131 705555.

11. Keine automatisierten Entscheidungen

Im Portal finden keine automatisierten Entscheidungen im Einzelfall und kein Profiling statt (Art. 22 DSGVO). Die Berechnung der Nettoarbeitszeit und Hinweise wie „Überschneidung am selben Tag“ sind reine Rechenhilfen; jede Prüfung und Freigabe nimmt eine Person vor.

12. Änderungen dieser Hinweise

Wenn sich Zwecke, Datenfelder, Empfänger oder Fristen ändern, passen wir diese Hinweise an und informieren dich im Portal. Die jeweils aktuelle Fassung findest du unter app.kess-promotion.de/datenschutz.